Gesetzesänderungen für das Jahr 2014

Das Jahr 2014 hat begonnen und bringt einige Gesetzesänderungen mit sich.

Verbandkasten 2014

Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist nach in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.


Neue DIN 13164 (Stand: Januar 2014) Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.

Neu aufgenommen wurde:

– 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
– 1 Verbandpäckchen K,
– 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

Gestrichen  wurde:

– 1 Verbandpäckchen M,
– 1 Verbandtuch BR,
– 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
– die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden

 

Halterdatenaustausch

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Halterdatenaustausch bei Verkehrsverstößen ist bis November 2013 erfolgt: Ab 2014 wird bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) der einheitliche Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.

 

Schweiz

Ab 01.01.14 gilt in der Schweiz die Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge, mit Ausnahme derjenigen, welche vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind (Tagfahrleuchten dürfen verwendet werden). Für Fahranfänger, Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ab 01.01.14 außerdem eine strikte Promille-Grenze von 0,1.

 

Österreich

Bereits Mitte 2013 wurde in Österreich der gesetzliche Bußgeldrahmen für einfache Verkehrsverstöße bei Organmandaten (von 36 auf 90 Euro) und Anonymverfügungen (von 220 auf 365 Euro) erhöht. Die konkreten Bußgeldsätze für einzelne Verstöße müssen jedoch noch von den Bundesländern festgelegt werden, was größtenteils erst 2014 erfolgen wird. Generell ist mit teils erheblichen Verteuerungen zu rechnen.

 

Neues Punktesystem

Zum 01.05.2014 kommt das neues Punktesystem: 8 statt 18 Punkte, keine Pflichtseminare mehr, nur 1 Punkt Rabatt, keine Verlängerung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße, nur sicherheitsgefährende Verstöße werden gespeichert, Eintragungsgrenze bei 60,- statt 40,-.

Das neue Punktsystem_ab 01.05.2014 als pdf.

 

Bußgeldkatalog ab 01.05.2014

Zum 01.05.2014 treten Änderungen des Bußgeldkatalogs in Kraft. So werden beispielsweise folgende Verstöße teurer:

Handyverstoß (60,00 EUR und 1 P.), Verstoß gegen die Winterreifenpflicht (60,00 EUR und 1 P.), einfacher Vorfahrtsverstoß (70,00 EUR und 1 P.), TÜV um mehr als 8 Monate überzogen (60,00 EUR und 1 P.), Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette (80,00 EUR), Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage (100,00 EUR) oder das Sonntagsfahrverbot (570,00 EUR).

Hinweis: Die vorstehenden Angaben sind vorbehaltlich der noch vom Verkehrsministerium zu veröffentlichenden Neufassungen des Bußgeldkatalogs.

 

Parken

Für 2014 sind die Schaffung von Sonderparkplätzen an Steckdosen und kostenlose Parkplätze für E-Autos geplant.

 

MPU-Reform

2014 soll die MPU-Reform Kraft treten – das Verfahren soll transparenter und einheitlicher werden.

 

Quelle: ADAC